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pertain
Früh im 14. Jahrhundert bedeutete "perteinen" rechtlich angehängt werden. Es stammt aus dem Altfranzösischen "partenir", was "gehören zu" bedeutet und direkt aus dem Lateinischen "pertinere". Dort bedeutet es "erreichen, sich erstrecken; sich auf etwas beziehen, das Recht haben; anwendbar sein". Das Lateinische Wort setzt sich zusammen aus "per" (von PIE Stamm "*per-" (1) "vorwärts", daher "durch") und "tenere" (von PIE Stamm "*ten-" "dehnen").
Seit dem späten 14. Jahrhundert bedeutet "perteinen" auch "als Besitz oder Zusatz gehören; als Pflege oder Anliegen gehören" und "sich auf etwas beziehen". Verwandte Begriffe sind "Pertained" und "pertaining".
Ebenfalls aus:early 14c.
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Spät im 14. Jahrhundert, "als Teile des Ganzen gehören oder als Mitglieder einer Familie oder Klasse angehören, durch Vereinigung oder Zuschreibung angehören", aus Anglo-Französisch appertenen , Altfranzösisch apartenir "beziehen sich auf; obliegen" (12. Jh.), aus dem spätlateinischen appertinere "gehören zu", von ad "zu; vollständig" (siehe ad- ) + pertinere "gehören zu" (siehe pertain ). Verwandte: Appertained ; appertaining .
Um 1300 herum bedeutete "Nebenrecht, Vorrecht oder Besitz, der zu einem Hauptrecht gehört", insbesondere im Recht, "ein Recht, Vorrecht oder Verbesserung, das zu einem Eigentum gehört". Der Begriff stammt aus dem Anglo-Französischen apurtenance (12. Jh.), Altfranzösisch apartenance , apertenance , Partizip Präsens von apartenir "in Beziehung stehen zu", von Lateinisch appertinere "gehören zu, zugehören", von Lateinisch ad "zu" (siehe ad- ) + pertinere "gehören; das Recht haben auf" (siehe pertain ).
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Nur zu Informationszwecken, bereitgestellt durch maschinelle Übersetzungssysteme. Originaltext finden Sie unter: Etymology, origin and meaning of pertain
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