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privilege

(n.)

Mitte des 12. Jahrhunderts bedeutete "Gewährung, Genehmigung" (bereits im Altenglischen, jedoch als lateinisches Wort aufgezeichnet), vom Altfranzösischen privilege "Recht, Priorität, Privileg" (12. Jh.) und direkt vom Lateinischen privilegium "Gesetz, das sich auf eine Person bezieht, Gesetzesentwurf zugunsten oder gegen eine Person;" in der Zeit nach Augustinus "eine Verordnung zugunsten einer Person" (typischerweise die Ausnahme einer Person von der Anwendung eines Gesetzes), "Privileg, Vorrecht" von privus "Person" (siehe private (Adj.)) + lex (Genitiv legis ) "Gesetz" (siehe legal (Adj.)).

Seit ca. 1200 bedeutet es "Macht oder Vorrecht, das mit einer bestimmten sozialen oder religiösen Position verbunden ist". Die Bedeutung "Vorteil, besonderes Recht oder Gefälligkeit, die einer Person oder Gruppe gewährt wird, ein Recht, eine Immunität, ein Vorteil oder ein Vorzug, der von einer Person oder Gruppe von Personen genossen wird, der über die allgemeinen Vorteile anderer Individuen hinausgeht" stammt aus dem mittleren 14. Jahrhundert auf Englisch. Seit Ende des 14. Jahrhunderts bedeutet es "gesetzliche Immunität oder Ausnahme".

Einst bezog es sich auf Dinge wie eine Ausnahme oder Lizenz, die vom Papst gewährt wurde, oder besondere Immunität oder Vorteile (wie Redefreiheit), die Personen in Autorität oder im Amt gewährt wurden. In der modernen Zeit, in der alle Bürger gleich unter dem Gesetz sind, wird es für die grundlegenden Rechte verwendet, die allen Bürgern gemeinsam sind (Habeas Corpus, Wahlrecht usw.).

Privilege is also more loosely used for any special advantage: as, the privilege of intimacy with people of noble character. Prerogative is a right of precedence, an exclusive privilege, an official right, a right indefeasible on account of one's character or position : as, the Stuart kings were continually asserting the royal prerogative, but parliament resisted any infringement upon its privileges. [Century Dictionary]
Privilege wird auch allgemeiner für jeden besonderen Vorteil verwendet: wie die privilege der Vertrautheit mit Personen von edlem Charakter. Prerogative ist ein Vorrecht der Vorrangstellung, ein exklusives Privileg, ein offizielles Recht, ein unveräußerliches Recht aufgrund des Charakters oder der Position: wie die Stuart-Könige ständig das königliche prerogative behaupteten, aber das Parlament jeder Verletzung seines privileges widerstand. [Jahrhundertwörterbuch]

Mittelenglisch hatte auch pravilege "ein böses Gesetz oder Privileg" (Ende des 14. Jahrhunderts), vom Mittellateinischen pravilegium , ein Spiel auf privilegium durch Substitution von pravus "falsch, schlecht".

Ebenfalls aus:mid-12c.

privilege
(v.)

Spät im 14. Jahrhundert bedeutete "privilegen" "jemandem ein besonderes Recht, eine Gnade, eine Macht usw. verleihen; mit einem Privileg ausstatten". Diese Bedeutung stammt von "privilege" (Substantiv) und vom Altfranzösisch "privilegier" (13. Jh.) ab und geht auf das Mittellateinische "privilegare" zurück, das aus dem Lateinischen "privilegium" stammt und "ein Gesetz, das für eine Person gilt" bedeutet. Verwandte Begriffe sind "Privileged" und "privileging".

Ebenfalls aus:late 14c.

Verknüpfte Einträge privilege

legal
(adj.)

Mitte des 15. Jh. "zum Gesetz gehörend", aus dem Altfranzösischen légal "legal" (14. Jh.) oder direkt aus dem Lateinischen legalis"zum Gesetz gehörend", von lex(Genitiv legis) "eine Verordnung; ein Gebot, eine Regelung, ein Prinzip, eine Regel; formaler Vorschlag für ein Gesetz, eine Bewegung, eine Rechnung; ein Vertrag, eine Vereinbarung, eine Erfindung". Dies ist wahrscheinlich mit legere"sammeln" verwandt, von der PIE-Wurzel *leg- (1) "sammeln, sammeln", mit Ableitungen, die "sprechen (um Wörter auszuwählen)" bedeuten. Vielleicht stammt das Substantiv vom Verb auf der Vorstellung von "einer Sammlung von Regeln", aber de Vaan scheint zu implizieren, dass die Entwicklung umgekehrt ist:

The verb legare and its compounds all have a meaning which involves a 'task, assignment,' and can therefore be interpreted as derivatives of lex 'law.' The [Proto-Italic] root noun *leg- 'law' can be interpreted as a 'collection' of rules. Whether the root noun existed already in PIE is uncertain for lack of precise cognates.
Das Verb legareund seine Verbindungen haben alle eine Bedeutung, die eine "Aufgabe, Zuweisung" beinhaltet, und können daher als Derivate von lex"Gesetz" interpretiert werden. Das [proto-italienische] Stammnomen *leg- "Gesetz" kann als "Sammlung" von Regeln interpretiert werden. Ob das Stammnomen bereits im PIE existierte, ist aufgrund fehlender genauer Kognate unsicher.

Die Bedeutung "gesetzlich erlaubt" stammt aus den 1640er Jahren. Verwandt: Legally. Etymologisch nicht verwandt mit law (n.), siehe leal, loyal. Die übliche altfranzösische Form war leial, loial(siehe leal, loyal). Legal tender "Geld, das der Gläubiger gesetzlich verpflichtet ist, anzunehmen" stammt aus dem Jahr 1740 (siehe tender (n.2)). Ein legal holiday (1867) ist einer, der durch Gesetz oder Proklamation festgelegt wurde und an dem in der Regel Regierungsgeschäfte ausgesetzt sind.

private
(adj.)

Ende des 14. Jahrhunderts bedeutete "eigen, nicht geteilt, lediglich einem Individuum zugehörig"; von einer Sache "nicht öffentlich zugänglich, für den Gebrauch privilegierter Personen"; von einer religiösen Regelung "nicht von Christen im Allgemeinen geteilt, einzigartig"; aus dem Lateinischen privatus "abgetrennt (von dem, was öffentlich ist), einem selbst gehörend (nicht dem Staat), eigentümlich, persönlich", im Gegensatz zu publicus, communis.

Dies ist ein Partizip Perfekt von dem Verb privare "berauben, entziehen, entblößen" von allem "befreien, freilassen, befreien" von privus "eigen, individuell" aus dem protoitalischen *prei-wo- "getrennt, individuell", von PIE *prai-, *prei- "vor, vor", von der Wurzel *per- (1) "vorwärts". Der semantische Wandel würde von "in der vordersten Reihe sein" zu "getrennt sein" stattfinden.

Im Altenglischen hatte man in diesem Sinne syndrig. Von Personen wurde seit Anfang des 15. Jahrhunderts aufgezeichnet: "kein öffentliches Amt oder Beschäftigung halten". Von Kommunikationen wird in den 1550er Jahren "geheim oder vertraulich gemeint" gesprochen. In private "heimlich" stammt aus den 1580er Jahren. Verwandt: Privately.

Private school "Schule, die von Einzelpersonen und nicht von der Regierung geleitet und betrieben wird und zum Zwecke des Gewinns betrieben wird", stammt aus den 1650er Jahren. Private parts "die Schamteile" stammt aus dem Jahr 1785 ( privete "die sexuellen Teile" stammt aus dem späten 14. Jahrhundert; secret parts in demselben Sinne stammt aus dem 16. Jahrhundert).

Private property "Eigentum von Personen in ihrer individuellen, persönlichen oder privaten Kapazität", im Unterschied zum Eigentum des Staates oder der Öffentlichkeit oder für den öffentlichen Gebrauch, stammt aus den 1680er Jahren. Private enterprise "geschäftliche oder kommerzielle Aktivität, die sich in privater Hand befindet und frei von direkter staatlicher Kontrolle ist", wurde 1797 aufgezeichnet; private sector "Teil einer Wirtschaft, Industrie usw., der frei von staatlicher Kontrolle ist", stammt aus dem Jahr 1948.

Private eye "Privatdetektiv, eine Person, die inoffiziell geheime Informationen beschafft oder die privaten Interessen derjenigen schützt, die ihn beschäftigen", wurde 1938 in Amerikanischem Englisch (Chandler) aufgezeichnet. Private detective "Detektiv, der kein Mitglied einer offiziellen Polizeitruppe ist", stammt aus dem Jahr 1856.

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Nur zu Informationszwecken, bereitgestellt durch maschinelle Übersetzungssysteme. Originaltext finden Sie unter: Etymology, origin and meaning of privilege

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