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reprove
Um 1300 herum, repreven , repruve , reproeven , "anklagen, als Fehler ausgeben," aus dem Altfranzösisch reprover "anklagen, tadeln" (12. Jh.), vom Spätlateinischen reprobare "missbilligen, ablehnen, verurteilen," von Latein re- "Gegenteil der vorherigen Bedingung" (siehe re- ) + probare "sich als würdig erweisen" (siehe probate (n.)).
Ab Mitte des 14. Jahrhunderts als "einen Verweis aussprechen, ermahnen;" spät im 14. Jahrhundert als "missbilligen, verurteilen, Fehler finden bei." Verwandte: Reproved ; reproving; reprovable .
Ebenfalls aus:c. 1300
Verknüpfte Einträge reprove
Im Rechtswesen bedeutet "amtlicher Nachweis eines Testaments" und stammt aus dem Mittelenglischen des 15. Jahrhunderts. Es stammt aus dem mittelalterlichen Latein und verwendet das lateinische Wort "probatum", was "eine bewiesene Sache" bedeutet. Dieses Wort ist das Neutrum des Partizips "probatus", was "versucht, getestet, bewiesen" bedeutet. Das Partizip stammt vom Verb "probare" ab, was "versuchen, testen, beweisen" bedeutet (siehe prove ).
Mitte des 14. Jahrhunderts bedeutete "eine Schande, eine Schande" (eine Bedeutung, die jetzt veraltet ist), auch "eine Zurechtweisung ins Gesicht, eine Tadel, der an eine Person gerichtet ist", von Altfranzösisch reprove "Vorwurf, Ablehnung", verbal Nomen von reprover "beschuldigen, anklagen" (siehe reprove).
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Nur zu Informationszwecken, bereitgestellt durch maschinelle Übersetzungssysteme. Originaltext finden Sie unter: Etymology, origin and meaning of reprove
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